Adam & Partner GmbH 
Ihre Steuerberatungsgesellschaft in Meerbusch


Infothek

Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 14.04.2026

E-Bike nach Sturz weiter genutzt – kein fahrlässiges Verhalten

Die bloße Möglichkeit eines Akkubrandes begründet keine Fahrlässigkeit. Ohne konkrete Hinweise oder erkennbare Schäden besteht keine Pflicht, ein E-Bike nach einem leichten Sturz fachmännisch überprüfen zu lassen.

mehr
Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 14.04.2026

Auch nach einer Kündigung bleibt passives Wahlrecht bestehen - Kandidatur für Betriebsrat möglich

Während eine Kündigungsschutzklage anhängig ist, bleibt das passive Wahlrecht bestehen, d. h. man darf noch für den Betriebsrat kandidieren. Arbeitgeber müssen dann bis zum Wahltag Zugang zum Betrieb gewähren, damit für die Kandidatur geworben werden kann. Der Zutritt darf allerdings zeitlich begrenzt werden. Die Nutzung interner Kommunikationsmittel muss nicht erlaubt werden.

mehr
Steuern / Sonstige 
Dienstag, 14.04.2026

Grundsteuer: Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz bis zum 30.04.2026

Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Die Anzeige von Änderungen in einem Kalenderjahr kann grundsätzlich gebündelt bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Für Änderungen im Jahr 2025 wurde die Frist zur Anzeige gegenüber der Steuerverwaltung einmalig bis zum 30.04.2026 verlängert. Darauf wies das Bayerische Landesamt für Steuern hin.

mehr
Steuern / Umsatzsteuer 
Dienstag, 14.04.2026

Neue Regeln beim Vorsteuerabzug: Was Sie jetzt noch tun können

Insbesondere Unternehmer, die einen nichtwirtschaftlichen Bereich unterhalten, sollten ihre Buchhaltung jetzt umstellen. Zu prüfen sind Anschaffungen der letzten 5 bis 10 Jahre: Ab 2027 darf die Nutzung für den Privatbereich nicht mehr als “Extra-Umsatz” versteuert werden – stattdessen muss eine Vorsteuerkorrektur erfolgen.

mehr
Recht / Wirtschaftsrecht 
Montag, 13.04.2026

Bezeichnungen „Rum, Gin, Whiskey“ für alkoholfreie Getränke unzulässig

Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosenbezeichnungen oder entsprechenden Anspielungen beworben werden, auch nicht mit Zusätzen wie „alkoholfreie Alternative“ oder „This is not …“.

mehr
weiter >>

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.